Steuerschulden nach insolvenzverfahren

Nach einem Insolvenzverfahren können Steuerschulden bestehen bleiben

  • Nach einem Insolvenzverfahren können Steuerschulden bestehen bleiben
    1. Dies kann eine Stundung oder Ratenzahlung sein Steuerschulden können Insolvenzforderungen nach § 38 InsO sein oder Masseforderungen nach § 55 InsO. Die Zuordnung ist vom Zeitpunkt und vom Entstehungsgrund der Steuerschuld abhängig: Steuerschulden sind dann Insolvenzforderungen, wenn sie auf einem Sachverhalt beruhen, der bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwirklicht wurde.

    Manche Steuerschulden sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen

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Manche Steuerschulden sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen
    1. Wie Steuerschulden im Insolvenzverfahren behandelt werden und welche besonderen Regelungen damit verbunden sind, z.B. bei Steuerhinterziehung, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

    Dazu zählen oft Steuern aus Steuerhinterziehung

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Dazu zählen oft Steuern aus Steuerhinterziehung
    1. Verzögerungen können zu neuen Problemen führen Steuerschulden können sowohl Insolvenzforderung en (§ 38 InsO) als auch Masseforderungen (§ 55 InsO) sein. Eine Steuerschuld zählt als Insolvenzforderung, wenn sie zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits „begründet“ war, d.h. wenn der der Steuerforderung zugrunde liegende (zivilrechtliche) Sachverhalt, der zu der Entstehung des Steueranspruchs führt, vom.

    Auch Lohnsteuer oder Umsatzsteuer können problematisch sein

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Auch Lohnsteuer oder Umsatzsteuer können problematisch sein
    1. Was passiert bei einer Insolvenz mit den Steuerschulden? Ist ein Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Unternehmens eröffnet, macht das zuständige Finanzamt einen Schnitt. Das heißt: Es errechnet die Steuerschuld bis zu diesem Zeitpunkt.

    Es ist wichtig, dies im Auge zu behalten

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Es ist wichtig, dies im Auge zu behalten
    1. Rechtzeitige Klärung vermeidet Ärger mit dem Finanzamt Steuererstattung in der Insolvenzphase Während eines Insolvenzverfahrens, besonders bei der Privatinsolvenz, kann eine Erstattung der Steuer in das Insolvenzverfahren mit einbezogen werden. Das bedeutet, dass der Insolvenzverwalter berechtigt ist, die Steuererstattung zu beanspruchen und sie zur Begleichung der Schulden zu verwenden.

    Eine Prüfung der Befreiungsfähigkeit ist ratsam

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Eine Prüfung der Befreiungsfähigkeit ist ratsam
    1. Das bedeutet: Das Finanzamt kann Steuerschulden nach erfolgreicher Insolvenz mit Restschuldbefreiung in der Regel nicht mehr eintreiben. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Steuerschuld entstand, bevor das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Forderungen, die später entstanden, werden nicht berücksichtigt.

    Das Finanzamt muss über das Verfahren informiert werden

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Das Finanzamt muss über das Verfahren informiert werden
    1. Eventuell muss nachinsolvenzlich eine Regelung getroffen werden Ausschlussgründe: Wann fallen Steuerschulden trotz Insolvenz nicht weg? Es gibt bestimmte Konstellationen, in denen Steuerschulden selbst nach einer Privatinsolvenz bestehen bleiben.