Hochzeitsessen steuerlich absetzbar

Ein Hochzeitsessen kann unter Umständen als Betriebsausgabe gelten

  • Ein Hochzeitsessen kann unter Umständen als Betriebsausgabe gelten
    1. Die Beweislast liegt beim Steuerpflichtigen Die Kosten für die Hochzeitstorte sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Es sei denn, sie werden für einen geschäftlichen Anlass genutzt, beispielsweise für eine Veranstaltung, die du veranstaltest oder förderst.

    Dies gilt besonders, wenn Kunden oder Geschäftspartner eingeladen sind

  •  Dies gilt besonders, wenn Kunden oder Geschäftspartner eingeladen sind
    1. Lassen sich die Kosten einer Hochzeit von der Steuer absetzen? Grundsätzlich gilt eine Hochzeit als Privatsache und ist damit Steuerlich nicht relevant. Man kann jedoch einige Ausgaben als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ gegenrechnen. Welche genau das sind, erfährst du in diesem Artikel.

    Die Feier muss klar geschäftlichen Zwecken dienen

  •  Die Feier muss klar geschäftlichen Zwecken dienen
    1. Übermäßige Ausgaben sind oft problematisch Was kann man bei einer Hochzeit von der Steuer absetzen? Erfahre hier, welche Kosten möglich sind & welche Steuervorteile euch nach der Hochzeit zustehen.

    Eine reine Privatfeier ist nicht absetzbar

  •  Eine reine Privatfeier ist nicht absetzbar
    1. Leider sind die Kosten, die durch eine Hochzeit und die dazugehörige Feier entstehen, nicht steuerlich absetzbar. Das deutsche Finanzamt bietet keine direkte Möglichkeit dafür an, da diese Ausgaben keiner relevanten steuerbefreienden Kategorie zugeordnet werden können.

    Dokumentation ist hierbei entscheidend

  •  Dokumentation ist hierbei entscheidend
    1. Eine pauschale Abzugsfähigkeit gibt es nicht Wussten Sie, dass bestimmte Ausgaben rund um Ihre Hochzeit steuerlich absetzbar sein können? Dazu gehören unter anderem Aufwendungen für die Location, das Catering und die Dekoration.

    Rechnungen und eine Gästeliste sind wichtig

  •  Rechnungen und eine Gästeliste sind wichtig
    1. In der Regel besteht keine Möglichkeit, die Kosten eines Scheidungsverfahren steuerlich geltend zu machen. Absetzbar sind ausschließlich außergewöhnliche Belastungen.

    Das Finanzamt prüft solche Ausgaben genau

  •  Das Finanzamt prüft solche Ausgaben genau
    1. Es muss ein nachvollziehbarer Bezug zur Geschäftstätigkeit bestehen