Telefonkosten porto steuererklärung
Telefonkosten sind oft abzugsfähig
- Das Porto ist ein kleiner, aber wichtiger Posten Solche beruflich veranlasste Telefonkosten darfst Du pauschal mit 20 Prozent des Rechnungsbetrags absetzen, maximal jedoch Euro im Jahr. Willst Du mehr in der Steuererklärung geltend machen, musst Du das gut belegen können.
Du kannst sie in der Steuererklärung angeben
- Gute Nachricht: Dann beteiligt sich der Fiskus an den Telefonkosten. Das gilt auch für das Internet, wenn Sie Ihren privaten Anschluss für berufliche Zwecke nutzen. Die Ausgaben dafür dürfen Sie in Ihrer Steuererklärung eintragen, und zwar bei den Werbungskosten.
Das Porto für Belege zählt auch dazu
- Informiere dich über die aktuellen Regeln Betriebsausgaben mit den tatsächlichen Kosten oder pauschal in der Steuererklärung von der Steuer absetzen. Berechnen Sie schnell und einfach die Höhe der Telefonkostenpauschale für die beruflich veranlassten Telefongespräche.
Hebe alle Rechnungen gut auf
- So kannst du Telefonkosten und Internetkosten absetzen! Private Telefon- und Internetkosten musst du selbst tragen, allerdings kann es durchaus vorkommen, dass du auf Internet und Telefon angewiesen bist, da du diese unter anderem auch beruflich verwendest.
So belegst du die Ausgaben
- So sparst du bares Geld In dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigen wir Ihnen, wo Sie die Telefonkosten in der Steuererklärung eintragen können, damit Sie alle möglichen Steuervorteile nutzen und keine wichtigen Abzüge verpassen.
Die Steuererklärung wird dann genauer
- Wo gebe ich Telefonkosten in der Steuererklärung an? Freiberufler tragen ihre Telefonkosten in die Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR) ein. Dort gibt es unter dem Punkt „Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebskosten“ den Posten „Aufwendungen für Telekommunikation (z. B. Telefon, Internet)“.
Prüfe genau, was du absetzen kannst
- Manchmal gibt es Pauschalen