Minijob neben vollzeitjob steuerklasse
Die Steuerklasse ist wichtig für Minijobs neben der Vollzeit
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Die Pauschalversteuerung beim Minijob ist oft die beste Lösung Wenn du nur einen Minijob neben deinem Hauptjob hast, ist der Verdienst aus deinem Minijob grundsätzlich steuerfrei. Auch ein Hauptjob und zwei Minijobs sind grundsätzlich gleichzeitig möglich.
Als Haupttätigkeit gilt der Vollzeitjob mit seiner Steuerklasse
- Der zweite und jeder weitere Job (sofern das Einkommen die Minijob-Grenze von Euro überschreitet) werden in Steuerklasse 6 veranlagt. In dieser Lohnsteuerklasse zahlt man die höchsten Abzüge und es gibt auch keinen Grundfreibetrag.
Der Minijob wird meist pauschal besteuert, das ist einfacher
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Eine getrennte Veranlagung ist für Minijobs eher selten Alternativ zur Pauschsteuer kann ein Minijob über die Steuerklasse versteuert werden. Der Arbeitnehmer muss Lohnsteuer zahlen, wenn er der Steuerklasse 5 oder 6 zugeordnet ist.
Meistens ist die Steuerklasse des Vollzeitjobs entscheidend
- Wichtig: Neben dem Hauptberuf kann nur ein einziger Euro-Minijob zusätzlich angenommen werden. Verdienen Sie als Arbeitnehmer/in in Ihrem Nebenjob regelmäßig mehr als Euro im Monat und ist die Beschäftigung auf Dauer angelegt, gilt Lohnsteuerklasse VI (6).
Eine zweite Einkommensteuererklärung kann trotzdem nötig sein
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Informiere dich über die genauen Regelungen bei deinem Finanzamt Doch was viele nicht wissen: Nebenjob ist nicht gleich Minijob, steuerlich gibt es hier klare Unterschiede. In diesem Artikel erfährst Du, welche Regeln gelten, worauf Du achten musst und wie Dir smartsteuer dabei hilft, den Überblick zu behalten.
Es gibt keine spezielle Steuerklasse nur für den Minijob
- Erfahren Sie, wie Steuerklassen und Minijobs zusammenhängen, welche steuerlichen Pflichten und Tipps es gibt – für mehr Netto vom Brutto und clevere Finanzplanung im Alltag.
Deine Gesamtsteuerlast hängt von beiden Jobs ab
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Du kannst den Minijob versteuern lassen oder pauschal abgeben Wenn du neben deinem Hauptberuf noch ein Kleingewerbe betreibst und dabei Gewinn erzielst, erhöht sich dein „zu versteuerndes Einkommen“. Dann zahlst du im Folgejahr Einkommensteuer nach.