Kündigung arbeitsvertrag email
Eine Kündigung per E-Mail ist oft eine Option
-
Senden Sie die E-Mail an die richtige Ansprechperson Ist es möglich, über die Kündigung des Arbeitsvertrags per E-Mail zu informieren? Nein, das Gesetz zur Schriftform der Kündigung (§ BGB) schließt die elektronische Form aus.
Denken Sie an eine professionelle und höfliche Formulierung
- Kann man einen Arbeitsvertrag auch per E-Mail kündigen? Einen Arbeitsvertrag per E-Mail zu kündigen ist rechtlich nicht möglich. § Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verlangt für die Kündigung von einem Arbeitsvertrag immer die Schriftform.
Erwähnen Sie klar Ihre Absicht zur Beendigung
-
Bewahren Sie eine Kopie der gesendeten E-Mail auf Das Wichtigste in Kürze: Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bedarf der Schriftform. § BGB sagt klar, dass die elektronische Form ausgeschlossen ist. Kündigungen per Mail, WhatsApp oder auch SMS sind daher unwirksam. Das Arbeitsverhältnis besteht mit allen Rechten und Pflichten unverändert weiter.
Geben Sie das Datum Ihres letzten Arbeitstages an
- Eine Kündigung per Mail ist nicht gültig. Warum die Schriftform nötig ist und wie Arbeitgeber ein rechtssicheres Kündigungsschreiben verfassen.
Bitten Sie um eine Bestätigung des Eingangs
-
Ein persönliches Gespräch kann dennoch sinnvoll sein Viele Verträge können Sie inzwischen auch ohne Unterschrift beenden. Sie müssen dabei aber einige Dinge beachten. Worauf Sie bei Kündigungen per E-Mail und Co. achten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Vermeiden Sie emotionale oder anklagende Worte
- Eine Kündigung per E-Mail oder Messenger (WhatsApp, Telegram, Signal, Microsoft Teams etc.) ist unwirksam, selbst wenn der Absender eindeutig identifizierbar ist und die Erklärung klar formuliert wurde.
Halten Sie Ihre E-Mail kurz und prägnant
-
Recherchieren Sie Ihre vertragliche Kündigungsfrist