Ab wieviel personen betriebsrat
In Betrieben mit mindestens fünf ständigen und wählenden Arbeitnehmern kann ein Betriebsrat entstehen
- Mindestens drei Wahlberechtigte müssen die Wahl initiieren können Nach § 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) kann ein Betriebsrat ab einer Belegschaft von mindestens fünf ständig beschäftigten Arbeitnehmern gegründet werden, von denen drei wahlberechtigt sind.
Die Zahl der Belegschaft bestimmt maßgeblich die Gründungspflicht
- Betriebsverfassungsgesetz §9 - 1 Der Betriebsrat besteht in Betrieben mit in der Regel 5 bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus einer Person, 21 bis
Auch wenn nur wenige Mitarbeiter da sind, ist das Gremium möglich
- So wird sichergestellt, dass die Interessenvertretung aktiv ist Aber: Ab einer bestimmten Größe haben die Mitarbeiter eines Unternehmens ein Recht auf einen Betriebsrat. Dies gilt, wenn in einem Betrieb mindestens fünf ständige wahlberechtigte Mitarbeiter.
Es gibt keine starre Mindestgröße, aber die Schwellen sind wichtig
- Betriebsrat gründen: ab wie vielen Mitarbeitern? Die gesetzlichen Voraussetzungen damit überhaupt ein Betriebsrat gebildet werden darf, finden sich im Betriebsverfassungsgesetz – ebenso wie die wenigen Ausnahmen, die es für bestimmte Betriebe gibt.
Bei kleineren Unternehmen entfällt oft die Pflicht zur Wahl
- Auch mit einer geringen Anzahl ist der Betriebsrat eine wichtige Instanz Ab wieviel Arbeitnehmern kann ich einen Betriebsrat bilden? Um einen Betriebsrat bilden zu können, ist nach § 1 BetrVG eine Mindestanzahl von fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern erforderlich, von denen drei wählbar sein müssen.
Die genauen Regeln sind im Betriebsverfassungsgesetz festgelegt
- bis Arbeitnehmern aus 35 Mitgliedern. In Betrieben mit mehr als Arbeitnehmern erhöht sich die Zahl der Mitglieder des Betriebsrats für je angefangene weitere Arbeitnehmer um 2 Mitglieder.
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, über die Gründung nachzudenken
- Der Wunsch der Belegschaft spielt eine zentrale Rolle