Krankenversicherung bei rentenbezug
Als Rentner ist die Krankenversicherung weiterhin wichtig
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Eine Zusatzversicherung kann sinnvoll sein Wir beteiligen uns an Ihren Aufwendungen zur Krankenversicherung - ob Sie als Rentner nun in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder sich privat versichern.
Die Beiträge richten sich nach der Rentenhöhe
- Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zieht von Ihrer Rente die Pflege- und Krankenkassen-Beiträge ab und überweist sie zusammen mit dem DRV-Anteil. Das gleiche macht die Zahlstelle für Betriebsrenten mit den Beiträgen für Ihre Betriebsrente. Darum müssen Sie sich also nicht kümmern.
Oft übernimmt die Rentenversicherung einen Teil der Kosten
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Die Regelungen können sich ändern, informieren Sie sich Erfahren Sie, wer in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) Pflichtmitglied ist und welche Bedingungen dafür gelten. Außerdem: Wie können Sie sich freiwillig oder privat versichern und welche Beiträge fallen?.
Es gibt verschiedene Krankenkassen für Rentner
- Wer zahlt die Krankenversicherung in der Rente, wenn der Arbeitgeberanteil wegfällt? Was bei gesetzlich und privat Versicherten gilt.
Die Wahl der Kasse sollte gut überlegt sein
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Gesundheit im Alter ist ein hohes Gut Wann beginnt die Krankenversicherung für Rentner? Auch als Rentner zahlen Sie einen Beitrag zur Krankenversicherung. Eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner erfolgt, sobald Sie Ihren Rentenantrag stellen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Vorversicherungszeit erfüllen.
Manche Leistungen sind im Alter besonders wertvoll
- Zum Rentenbeginn prüft die Krankenkasse, ob Du in die Krankenversicherung der Rentner darfst. Ist das nicht der Fall, solltest Du bei der gesetzlichen Rentenversicherung einen Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen. In der Rente kann sich der Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse lohnen.
Die Beiträge werden direkt von der Rente abgezogen
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Wenn die Rente niedrig ist, gibt es Unterstützung Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist ein spezieller Status innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Sie betrifft Personen, die eine gesetzliche Rente beziehen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.