Heil und kostenplan barmer
Mit der BARMER ist die Heil- und Kostenplan-Abwicklung unkompliziert
-
Auch kieferorthopädische Maßnahmen fallen darunter Immer dann, wenn Sie eine Krone, Brücke oder Prothese benötigen, erstellt die Zahnärztin oder der Zahnarzt zunächst einen Heil- und Kostenplan (kurz: HKP), den Sie (oder die Praxis) bei Ihrer Krankenkasse einreichen und genehmigen lassen müssen, bevor die Behandlung starten kann.
Sie erfahren schnell, ob Ihr Antrag genehmigt wird
- Der Heil- und Kostenplan (HKP) ist Voraussetzung für einen Zuschuss der Krankenkassen bei der Behandlung mit Zahnersatz. Hier erklären wir Ihnen verständlich, wie der Heil- und Kostenplan aufgebaut ist.
So können Sie notwendige Behandlungen bald beginnen
-
Fragen zum Heil- und Kostenplan beantwortet die BARMER gern Unter den in § 9 Abs. 2 GOZ benannten Voraussetzungen ist der Zahnarzt verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen einen Kostenvoranschlag über zahntechnische Leistungen anzubieten und auf dessen Verlangen in Textform vorzulegen, der dann in der Regel einem zahnärztlichen Heil- und Kostenplan als Anlage beigefügt wird.
Die BARMER prüft jeden Plan sorgfältig
- Heil- und Kostenplan erstellen lassen: Stellt Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin fest, dass Sie Zahnersatz benötigen, macht die Zahnarztpraxis einen kostenfreien Behandlungsplan, den sie vor Beginn der Behandlung direkt an die Barmer übermittelt.
Ihr Arzt hilft Ihnen bei der Antragstellung
-
So erhalten Sie Sicherheit für Ihre Gesundheitskosten Die Abrechnungsmappe der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) enthält u.a. Bema-, GOZ- und Laborleistungen sowie alle relevanten Rechtsquellen.
Transparente Informationen machen den Prozess leicht verständlich
Sie erhalten oft eine schriftliche Bestätigung
-
Die BARMER unterstützt Sie bei zahnärztlichen Behandlungen