Ab welchem gehalt überstunden abgegolten

Ab einem bestimmten Gehalt sind Überstunden oft pauschal abgegolten

  • Ab einem bestimmten Gehalt sind Überstunden oft pauschal abgegolten
    1. Manche Verträge nennen explizit "alle Überstunden" „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten, sofern sie einen Umfang von bis zu 10 Prozent über die vereinbarte Wochenarbeitszeit hinaus nicht überschreiten.“.

    Das Gehalt kann je nach Tarifvertrag variieren

  •  Das Gehalt kann je nach Tarifvertrag variieren
    1. Wie viele Überstunden pro Woche oder pro Monat als „mit dem Gehalt abgegolten” gelten dürfen, ist nicht pauschal festgelegt – es gibt keine gesetzliche Regelung dazu. Ob Arbeitnehmer durch eine vertragliche Regelung übermäßig benachteiligt werden, ist jeweils eine Einzelfallentscheidung.

    Manchmal ist eine bestimmte Stundenzahl inkludiert

  •  Manchmal ist eine bestimmte Stundenzahl inkludiert
    1. Dann gibt es keine zusätzliche Vergütung In vielen Arbeitsverträgen findet sich eine Klausel, wonach alle Überstunden pauschal mit dem Gehalt abgegolten sind. Doch eine solche Regelung ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Wie eine wirksame Klausel zur Überstundenabgeltung aussehen kann, klären wir in diesem Beitrag.

    Die genauen Regelungen stehen im Arbeitsvertrag

  •  Die genauen Regelungen stehen im Arbeitsvertrag
    1. Generell wird eine Abgeltung von Überstunden im Bereich von bis zu 10 bis 15 % der monatlichen Arbeitszeit mit dem normalen Gehalt noch zulässig sein. Wie viele Stunden mit dem Monatsgehalt abgegolten sein dürfen, ist gesetzlich nicht festgelegt, so dass es auf den Einzelfall ankommt.

    Betriebsvereinbarungen können weitere Details festlegen

  •  Betriebsvereinbarungen können weitere Details festlegen
    1. Prüfen Sie Ihren Vertrag sorgfältig „ Überstunden werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit dem Gehalt abgegolten, soweit sie einen Umfang von drei Stunden pro Woche/zehn Stunden pro Kalendermonat nicht überschreiten. Darüber hinausgehende Überstunden werden auf der Grundlage des monatlichen Grundgehalts gesondert bezahlt. “ – Diese Klausel ist wirksam (vgl.

    Bei sehr hohen Gehältern ist oft keine extra Bezahlung mehr üblich

  •  Bei sehr hohen Gehältern ist oft keine extra Bezahlung mehr üblich
    1. Überstunden dürfen nur dann mit dem Gehalt abgegolten werden, wenn im Arbeitsvertrag klar geregelt ist, wie viele Stunden das umfasst. Pauschale oder unbegrenzte Klauseln sind unwirksam.

    Die Grenze ist nicht immer eindeutig definiert

  •  Die Grenze ist nicht immer eindeutig definiert
    1. Es hängt stark von der Position ab